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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Sebastian Krauser
CrossFit YAY
Gubener Straße 47
10243 Berlin

Kontakt

Telefon: +49 176 95 15 60 13
E-Mail:  info@crossfit-yay.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V.
Christoph- Probst- Weg 4
2051 Hamburg

Geltungsraum der Versicherung:
In- und Ausland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 

Vertrag:

Das Mitglied bestätigt, dass durch eine ärztliche Sporteignungsuntersuchung seine körperliche Tauglichkeit für ein Fitness- Training attestiert wurde. Diese Bescheinigung muss nicht vorgelegt werden. CrossFit YAY behält sich das Recht vor, bei bestimmten Vorerkrankungen oder Verletzungen, eine Person vom Training auszuschließen.

Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden führen kann.
CrossFit YAY ist stolz darauf, ein wichtiger Teil deines Lebens zu werden. Bei jeglichen wichtigen Belangen bitte auf uns zukommen. Wir werden eine Lösung finden, mit der beide Seiten zufrieden sind.

Nutzungsbedingungen und Hausordnung

Ist es CrossFit YAY aus Gründen von höherer Gewalt nicht möglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden. Für Eigentum und Wertsachen wird bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht belästigt, geschädigt oder verletzt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Das Inventar darf weder mutwillig beschädigt, entwendet oder ausgeliehen werden. Nach Benutzung der Übungsmaterialien sind diese wieder an ihren Aufbewahrungsplatz zurückzulegen. Die Trainingsräume sind in geeigneter Sportbekleidung zu betreten.

Schlussregelungen

1. Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, findet das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung.
2. Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen von den Vertragsparteien Gewollten nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und eines Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt auch für die Bestimmung der Schriftform selbst. Rückwirkende Änderungen sind unzulässig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von CrossFit YAY
§ 1 Allgemeine Informationen, Teilnehmer, Veranstaltungsort
1. Diese AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CrossFit YAY, Gubener Straße 47, 10243 Berlin, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
2. Teilnehmer kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. CrossFit YAY behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jeder Teilnehmer beim Abschluss eines Vertrags, bei Anmeldung zu einem Probetraining, Sonderveranstaltungen o.Ä., bzw. dem Kauf einer 10er Karte gegenüber CrossFit YAY ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
3. Die Rechte des Teilnehmers aus dem mit CrossFit YAY abgeschlossenen Vertrags sind, ohne schriftliche Zustimmung von CrossFit YAY, nicht übertragbar.
4. Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, werden alle Trainingseinheiten in der Halle, Gubener Straße 47, Aufgang B, 10243 Berlin durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten werden auf der Webseite von CrossFit YAY (www.crossfit-yay.de) bekannt gegeben. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/ oder Geräte für andere Trainings methoden- oder Zeiten ist nur mit Zustimmung von CrossFit YAY zulässig.

§ 2 Abonnementvertrag, 10/25/50-er Karte, Vertragsschluss, Stornierung

1. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit zwischen dem Abschluss eines Abonnementvertrages
oder dem Kauf einer Ticketkarte zu wählen. Bei Abschluss eines Abonnementvertrages kann der Teilnehmer während der Dauer des Abonnements, je nach gewähltem Tarif und Verfügbarkeit, an einer gewissen Anzahl von Trainingseinheiten pro Monat von CrossFit YAY teilnehmen. Der Kauf einer Ticketkarte berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an zehn Trainingseinheiten von CrossFit YAY, innerhalb der genannten Dauer. Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer einmal pro Jahr zu einem Probetraining anmelden, sofern kein laufender Vertrag gültig ist. Dies berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an einer zugewiesenen Trainingseinheit von CrossFit YAY.
2. Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist deshalb die vorherige Anmeldung zu der jeweiligen
Trainingseinheit von CrossFit YAY. Eine Stornierung der Meldung zu einer Trainingseinheit ist bis zu zwei Stunden vor Beginn möglich. Die stornierte Einheit wird dem Stundenkontingent des Teilnehmers automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung oder einer fehlenden Anwesenheit wird das Stundenkontingent des Teilnehmers um die jeweilige Stunde belastet.
3. Im Rahmen des Abonnement- Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, die Anzahl der Trainingshäufigkeit und die Dauer des Abonnements festgelegt. Open Gym ist bei allen Abonnements (außer Tickets) ohne Limit inklusive.
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4. Die Mindestvertragslaufzeit eines Abonnement-Vertrages beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag.
nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um weitere vier Wochen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145. BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Unterschrift unter dem Abonnement-Vertrag, dem Kauf einer 10er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. CrossFit YAY kann dieses Angebot des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt CrossFit YAY das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Angebots zustande.

§ 3 Allgemeingültiges für das Training

1. Die hohe Trainingsintensität von CrossFit sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Beim CrossFit-Training ist bequeme Sportbekleidung zu tragen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) müssen bedacht werden. 2. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde (außer Sondertrainings) und werden unter der Anleitung eines Trainers durchgeführt.

3. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes am Veranstaltungsort, kann er nicht mehr an der jeweiligen Trainingseinheit teilnehmen. Bei mehr maligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist CrossFit YAY berechtigt, den Teilnehmer von dem Trainingsprogramm insgesamt auszuschließen. Gleiches gilt, wenn Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes halten, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stören und/ oder sich oder andere gefährden.

4. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen des Personals von CrossFit YAY Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Haus- und Boxordnung von CrossFit YAY zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung bereits bezahlter Beträge.

§ 4 Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die auf der Webseite von CrossFit YAY angegebenen Abonnementpreise beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag. Gesondert erwähnte Personen können Ermäßigung auf alle zu zahlenden Vergütungen erhalten, sofern sie einen Nachweis/ Ausweis vorlegen. Bei befristeten Nachweisen hat der Teilnehmer unaufgefordert eine aktuelle Folgebescheinigung bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Solange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, entfällt die Ermäßigung automatisch.

2. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche
Mehrwertsteuer. Diese würde zusätzlich in einer Rechnung ausgewiesen.
3. Der Monatsbeitrag ist für jeden Kalendermonat im Voraus zu zahlen. Beginnt oder endet das Abonnement im Laufe eines Kalendermonats, ist der Monatsbeitrag zeitanteilig zu zahlen (1/30-stel je Kalendertag). Im Lastschriftverfahren wird der Monatsbeitrag zum jeweiligen 1. Des Monats abgebucht. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist CrossFit YAY zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4. Eine Heraufstufung des gewählten Tarifs ist jederzeit möglich und muss schriftlich festgehalten werden. Eine mündliche Information an CrossFit YAY genügt dabei aus. Eine Herabstufung ist grundsätzlich immer zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich, bedarf aber einer schriftlichen Erklärung bis zum letzten Werktag des Vormonats an dessen Ende der Vertrag regulär endet. Für eine Herabstufung ist eine schriftliche Erklärung nötig. Sie wird zu Beginn des übernächsten Monats ab Zugang der schriftlichen Erklärung bei CrossFit YAY wirksam. Die Laufzeit beginnt dabei von Neuem.
5. Soweit ein Teilnehmer krank ist, kann ein ggf. bestehendes Abonnement ruhend gestellt werden. Dies gilt ab dem 15. Tag der Dauer der Krankheit. Während der Ruhephase kann der Teilnehmer keine Leistungen von CrossFit YAY in Anspruch nehmen. Die zum Zeitpunkt des Eintritts der Ruhephase noch bestehende Restlaufzeit des Vertrages wird nach Ende der Ruhephase zur Laufzeit addiert. Eine Stilllegung bei Urlaub ist einmal jährlich für maximal 14 Tage möglich und muss schriftlich mit Nachweis angefragt werden.
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7. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 5 Haftung, Absage/ Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen

1. Die Haftung von CrossFit YAY – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit YAY beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CrossFit YAY beruht. CrossFit YAY haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. Dazu zählen insbesondere auch Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. Für selbstverschuldete Unfälle mit bleibenden Schäden

sowie für verloren gegangenes Privateigentum übernimmt CrossFit YAY keine Haftung.
2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. 3. CrossFit YAY behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CrossFit YAY Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig mit einem Aushang am Veranstaltungsort und/ oder auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/ der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Berlin und/ oder der Wechsel eines Trainers lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.

§ 6 Datenschutz

1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit YAY im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von

CrossFit YAY ggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit YAY zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden. 2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass persönliche Daten und Aufzeichnungen elektronisch gespeichert werden. Zwei Jahre nach Ende der Mitgliedschaft werden diese Daten durch uns gelöscht. 3. Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit über die bei CrossFit YAY über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen. CrossFit YAY steht hierzu gerne per Mail unter info@crossfit-yay.de zur Verfügung.

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied erkennbar ist. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für den Außenauftritt von CrossFit YAY verwendet werden dürfen. Dies betrifft ins besondere die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Website von CrossFit YAY. Das Mitglied hat das Recht, eine Löschung von auf der Website veröffentlichten Aufnahmen zu fordern. Dieser Forderung wird schnellstmöglich nachgekommen. Namen von den Mitgliedern werden nicht verwendet, und die Bilder und Aufnahmen werden an keine dritten Personen oder Unternehmen weitergegeben.
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§ 8 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, CrossFit YAY von jeder Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Teilnehmers.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CrossFit YAY diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig,
eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken.

4. CrossFit YAY ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen von CrossFit YAY zumutbar ist. CrossFit YAY wird den Teilnehmern in diesen Fällen die Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Teilnehmer können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber CrossFit YAY, widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs

wird CrossFit YAY in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
5. Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich CrossFit YAY das Recht vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. 6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Erfüllungsort ist immer Berlin.
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Quelle:

https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

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